Unsere AGB zum Download
Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen (AGB) der Elektro Schneider GmbH 1. Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für alle Warenlieferungen und Leistungen, die wir an den Kunden erbringen. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. (1) BGB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. (2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen. (3) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten unsere AGB auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis auch für alle künftigen Warenlieferungen und Leistungen. 2. Angebot und Vertragsabschluss (1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt wahlweise durch unsere schriftliche Annahme der Bestellung, Auftragsbestätigung oder mit Warenauslieferung zu Stande. (2) Abbildungen, Beschreibungen, Maß- und Mengenangaben sind nur verbindlich, wenn dies dem Kunden zuvor ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt wurde. Die Beschaffenheit der von uns zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen vertraglichen Unterlagen. Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten, soweit diese nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck der Lieferung für den Kunden nicht eingeschränkt wird. (3) Wir behalten sämtliche Rechte an allen von uns abgegebenen Angeboten, erstellten Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und anderen Unterlagen. Der Kunde darf solche ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht weitergeben oder in anderer Weise nutzen und hat diese, soweit ein Auftrag nicht zustande kommt, auf unser Verlangen hin zurückzugeben bzw. zu löschen. Eine Löschung ist schriftlich zu bestätigen. 3. Lieferung/Leistung (1) Vereinbarungen über verbindliche Liefer- und Leistungszeiten bedürfen mindestens der Textform. Die Lieferung oder Leistung erfolgt, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungszeit nach unserer Wahl. (2) Wir sind berechtigt, die Ausführung des jeweiligen Auftrags zu verweigern, solange der Kunde seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist. (3) Wir sind zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, wenn diese dem Auftraggeber zumutbar sind. (4) Die Erfüllung und Einhaltung der Liefer- und Leistungpflichten durch uns setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung an uns voraus. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden schon erbrachte Gegenleistungen des Kunden erstatten. 4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte (1) Es gelten die jeweils im Angebot ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Soweit dort nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Zahlungsziele rein netto, ohne Skonto. (2) Ist der Kunde Verbraucher, kann er Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geltend machen. (3) Zur Aufrechnung oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten aus Verträgen über andere Lieferungen ist der Kunde im Übrigen nur berechtigt, wenn die zur Aufrechnung gestellte oder zur Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts herangezogene Forderung von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. 5. Eigentumsvorbehalt (1) Von uns gelieferte oder eingebaute Gegenstände, welche nicht wesentliche Bestandteile einer anderen Sache werden, bleiben unser Eigentum, bis die Forderung aus dem jeweiligen Auftrag vollständig ausgeglichen ist. (2) Ist der Kunde Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleiben gelieferte oder eingebaute Gegenstände, welche nicht wesentliche Bestandteile einer anderen Sache werden, unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen und Salden gezogen und anerkannt werden. Solange er nicht in Zahlungsverzug ist, darf der Käufer die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und verkaufen. (3) Übersteigt der Wert der Sicherheiten im Fall des Abs. (2) unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei. 6. Gewährleistung (1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei einem Mangel der Lieferung oder ausgeführten Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. (2) Ist der Kunde Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns in jedem Fall die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresse nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. (3) Für Schadensersatzansprüche in Folge von mangelhaften Lieferungen und Leistungen gilt Ziff. 8. (4) Im Falle einer schuldhaft unberechtigten Mängelrüge hat der Kunde uns den dadurch entstehenden Aufwand zu ersetzen. (5) Fehler eines gelieferten oder eingebauten Gegenstandes, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung des Kunden verursacht werden, stellen keinen Mangel dar. 7. Haftung (1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen oder bei Schäden aus Verzug; im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die sich aus der Natur des jeweiligen Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. (3) Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 8. Software, Haftung für Datenverlust (1) Sofern wir nach vorstehender Ziff. 7 schadenersatzpflichtig sind, wird unsere Haftung für Datenverlust auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und vollständiger Anfertigung von Sicherungskopien der gesamten Daten, Strukturen und Programme im verkehrsüblichen Rahmen eingetreten wäre. (2) Ist in unserem Leistungsumfang die Verwendung von Softwareprodukten Dritter enthalten, anerkennt der Kunde bereits jetzt die Nutzungs-/Lizenzbedingungen des Rechteinhabers an dieser Software. Diese werden ihm von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Für Funktionsstörungen, die mit den beim Kunden installierten Betriebssystem-Umgebungen und -Konfigurationen zusammenhängen oder damit in Verbindung gebracht werden, sind wir nicht verantwortlich. Unsere Haftung ist auch ausgeschlossen bei Nichtkompabilität des Software-Programms mit der Hard- und/oder Software des Kunden, es sei denn, wir haben gemäß schriftlicher Vereinbarung diesbezügliche Beratungsleistungen erbracht. 9. Gerichtsstand (1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Kißlegg. Elektro Schneider GmbH · Kirchmossstraße 3 · 88353 Kißlegg · Geschäftsführer: Ludwig Schneider, Florian Schneider · HRB 620420, Amtsgericht Ulm · www.elektroschneider.de